Tino Könitzer
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Haftpflicht
Privathaftpflicht
Unabhängige Beratung und Vermittlung von attraktiven Versicherungspaketen und Vermittlung verschiedener Geld- und Kapitalanlagen

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entsprechenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, der gegen ein dem Schutz eines anderen, bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

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Kapital & Finanzservice
Westbahnhofstr. 3
07745 Jena
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